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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht'5 Beiträge
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW408416
Datum11.06.2007 13:32      MSG-Nr: [ 408416 ]5787 x gelesen

1. Fahrlehrer der BF
4. Fahrmoderator der Wache (ausgebildet nach Richtlinien des MHD)
5. nein (teilweise geplant bzw. gelegentlich angeboten)
6. Es werden im Rahmen der Fahreinweisung auf dei verschiedenen Fahrzeuge praktische Gewöhnungsübungen durchgeführt, ausserdem muss der "Neue" eine gewisse Anzahl Fahrten in Begleitung durchführen, diese werden dokumentiert.
8. Jährliche Belehrung durch Fahrlehrer BF bzw. Polizei


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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