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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht'5 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen408468
Datum11.06.2007 17:07      MSG-Nr: [ 408468 ]5817 x gelesen

Hallo Herr Müller,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage vergessen hatte...

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerUnterricht in Fachtheorie
Frage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten in den Rettungsdienstschulen die Thematik Sonderrechte und Wegerecht?

Bei uns wird das Thema zum einen im Komplex Rechtskunde von meist angehenden Juristen und zugleich RettAss gelehrt, zum anderen im Bereich der bei den Maltesern üblichen Fahrerschulung gemäß AV 21 der Malteser von speziell ausgebildeten Fahrmoderatoren.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 2: Wie viele Unterrichtsstunden á 45 Min. werden für die Thematik in der Theorie verwendet?
Beides zusammen dürften dieses etwa 4-6 UE sein, da es teilweise eingebettet ist in andere Zusammenhänge ist es schwer, dies genauer zu bestimmen.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt?
Der Foliensatz für die Ausbildung nach AV 21 der Malteser.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerUnterricht in Fachpraxis
Frage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht?

s.o. (Fahrmoderatoren)

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert?
Teilweise, je nach Lehrrettungswache.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt?
M.W. nicht zu reinen Übungszwecken, jedoch sollten erste Alarmfahrten nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Praxisanleiters/LRA durchgeführt werden.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 7: Wie wird der Schüler auf seine erste reale Einsatzfahrt mit Sonderrechten und Wegerecht konkret vorbereitet?
Sollte vor der in Frage 6 genannten ersten Alarmfahrt durch den Praxisanleiter/LRA noch mal entsprechend instruiert werden.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt?
Besagte AV 21, wobei ich leider nicht sagen kann, inwieweit die Ihnen als Externem zur Verfügung steht.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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