Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Verbandsführer-Lehrgänge | 33 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 408833 |
Datum | 13.06.2007 10:51 MSG-Nr: [ 408833 ] | 14386 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Matthias,
in Niedersachsen wie folgt:
Geschrieben von Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen
Lehrgang "Verbandsführer"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Grüße
Micha
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