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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaVerbandsführer-Lehrgänge33 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408833
Datum13.06.2007 10:51      MSG-Nr: [ 408833 ]14386 x gelesen

Hallo Matthias,

in Niedersachsen wie folgt:

Geschrieben von Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen

Lehrgang "Verbandsführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.




Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.



Grüße

Micha



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