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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzentwurf zur Zahlung einer Zulage bei freiwilliger Mehrarbeit | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 409344 | ||
Datum | 15.06.2007 21:32 MSG-Nr: [ 409344 ] | 9720 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Borsdorff Bin mal gespannt, ob die 20? auch rückwirkend gezahlt werden, so wie es gesagt wurde. Warum sollten sie? Aus dem Gesetz ergibt sich das jedenfalls nicht. Geht IMHO nur, wenn Dein Dienstherr zurückdatierte Opt-Out-Vereinbarungen erzeugt und gegenüber der kommunalen Finnazaufsicht behauptet, die seien 2006 wohl alle hinter den Schreibtisch gerutscht... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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