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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzentwurf zur Zahlung einer Zulage bei freiwilliger Mehrarbeit | 31 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 409350 | ||
Datum | 15.06.2007 22:05 MSG-Nr: [ 409350 ] | 9676 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Geht IMHO nur, wenn Dein Dienstherr zurückdatierte Opt-Out-Vereinbarungen erzeugt und gegenüber der kommunalen Finnazaufsicht behauptet, die seien 2006 wohl alle hinter den Schreibtisch gerutscht... Hallo, oder wenn bereits im Vorfeld über die Gewerkschaft oder PR ein Antrag auf Erstattung nach gesetzlicher Festlegung gestellt wurde (zumindest sehen da Juristen eine Chance). Vermutlich werden aber viele Kommunen dankbar für diese Billiglösung sein und einen Konsenz zwischen den Interessengruppen anstreben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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