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Löschgruppenfahrzeug
RubrikAtemschutz zurück
ThemaHelden sind nur die, die ohne PA reinrennen...22 Beiträge
AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern409399
Datum16.06.2007 11:05      MSG-Nr: [ 409399 ]7152 x gelesen

Hallo

ein mir gut bekannter Arzt wurde ebenfalls schon mal die der Bay. Rettungsmedaille ausgezeichnet. Da der Vorschlag zu dieser Verleihung einem besonderen Prozedere unterliegt, kann ich nicht ganz glauben, dass der Zeitungsbericht wirklich 100% stimmt.

Vermutlich kam der Reporter erst hinzu, als bereits Atemschutz-Trupps bei der Arbeit waren und haben die Rettung dazu assoziiert. Wäre ja nicht ungewöhnlich - Kombi aus schlechter Pressearbeit der Wehr und Eitelkeit der Presse, nicht wirklich nachzufragen (Eigene Erfahrung).

Ich kann mir prinzipiell schon eine Einsatzsituation vorstellen, in der auch der ersteintreffende Kommandant unter tags gezwungen ist, selbst in dieser Form tätig zu werden. Wie sagt Siggi immer in Feuerwehrmagazin: " Stellt euch vor ihr seid Kommandant einer Stützpunktwehr und mit dem KdoW/Privat-Pkw und 4mHFG/MZF zwei Minuten vor dem ersten LF an der Einsatzstelle, der Hausbewohner kommt euch schreient entgegen mit dem Hinweis seine Frau liegt noch im Hausflur, und er schafft es nicht, sie rauszutragen.....!" (alles rein hypothetisch, aber durchaus denkbar) Da würde ich, so denke ich jetzt, auch mal beherzt versuchen die Frau aus dem Hausflur zu ziehen. Wenn auch unter der, für die Personenrettung zulässigen, Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften.
Muß er wohl so gemacht haben, denn die Medaille gibt's nur, wenn man geholfen hat, ohne sich dabei in Lebensgefahr zu begeben (siehe unten)

Hier mal der Auszug aus der Präsenz www.baynet.de, dem Bay. Behördenwegweiser:

Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt. Die Bayerische Rettungsmedaille wird seit 01. November 1952, die Christopherusmedaille seit 01. Januar 1984 verliehen.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für die Verleihung der Bayerischen Rettungsmedaille. Für eine Rettungstat außerhalb Bayerns kann die Bayerische Rettungsmedaille verliehen werden, wenn der Retter oder der Gerettete Deutscher mit Hauptwohnsitz in Bayern ist und der Retter keine staatliche Rettungsauszeichnung des Landes erhalten kann, in der er die Rettungstat ausgeführt hat.

Die Bayerische Rettungsmedaille ist aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das große Bayerische Staatswappen. Die Bayerische Rettungsmedaille wird vom Bayerischen Ministerpräsidenten verliehen.

Ist eine Rettungstat unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Die Belobigung erfolgt durch Aushändigung eines Belobigungsschreibens des Bayerischen Ministerpräsidenten und Übergabe einer Silbermedaille, die auf der Vorderseite das Bild des Christopherus zeigt.

Vorschlagsberechtigt ist die Regierung, in dessen Bezirk die Rettungstat ausgeführt wurde, für eine Rettungstat außerhalb Bayerns die Bayerische Staatskanzlei.



Gruß
Jörg



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