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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzentwurf zur Zahlung einer Zulage bei freiwilliger Mehrarbeit | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 409485 | ||
Datum | 16.06.2007 15:10 MSG-Nr: [ 409485 ] | 9689 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Beim gD wird es noch einfacher, weil für eine Funktion wie DL oder DL-Stellv. eine Abteilungstätigkeit Voraussetzung ist. Wieviel Leute habt Ihr im gD im Alarmdienst, wieviel in den Abteilungen? Wie sind die Stellen dotiert? Bei uns derzeit Alarmdienst BD (stellv. Abtl. und "Mischdienst") A 13 WV A 12, Vertreter 11 (reiner Alarmdienst) Abteilungen A 10 (wenige, z.B. FüAss-Stellen) A 11 Sachbearbeiter, SGL A 12 SGL Verhältnis mittlerweile so, dass DEUTLICH mehr Stellen im Tagesdienst vorhanden sind, als solche im Alarmdienst. Dein Modell klappt nur bei ausreichend Fluktuation und entsprechendem Verhältnis... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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