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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzentwurf zur Zahlung einer Zulage bei freiwilliger Mehrarbeit | 31 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 410229 | ||
Datum | 19.06.2007 23:32 MSG-Nr: [ 410229 ] | 9691 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Borsdorff Bin mal gespannt, ob die 20? auch rückwirkend gezahlt werden, so wie es gesagt wurde. Wie meinst Du jetzt rückwirkend? Unterschrieben wurde ab dem 01.01.2007 und seitdem steht die Opt Out Zulage auf der Abrechnung. Vorher fehlt doch die Rechtsgrundlage. Oder gibt es Dienststellen, die mit der Bezahlung warten, bis die Herren in Düsseldorf sich mal zu einer Abstimmung durchgerungen haben? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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