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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'Luftpersonal' der Fw, war: Busunfall auf der A 14, MANV | 13 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW | 410330 | ||
Datum | 20.06.2007 14:11 MSG-Nr: [ 410330 ] | 4460 x gelesen | ||
Mahlzeit ..... Du schreibst ..... Aber benötigt man für diese Aufagben bis auf Punkt 1 ..... JA schon allein bei der Überlegung, was bei der Vorbereitung für eine Hubschrauberlandung falsch gemacht werden kann (angefangen von fehlendem Seitenabstand zu Objekten bis zur Ausleuchtung von Landeplätzen bei Nachtflug) ist meines Erachtens gerade bei Großschadenslagen mit permanenter Flugbewegung eine entsprechende Luftaufsicht notwendig... Den Container aus Österreich halte ich persönlich für übertrieben, hier kann man einen ELW, der ohnehin an der E-STelle steht und nicht in irgendeinem ortsferneren Bereitstellungsraum auch noch mit dem schwarzen C auf dem gelben Quadrat kennzeinen, womit auch die Luftaufsicht genormt gekennzeichnet wäre (auch aus der Luft erkennbar)im Gegensatz zu der Beschriftung wie sie auf dem Abrollbehälter zu sehen ist .... Wie gesagt - aber das betrifft Großschadenslagen und nicht den täglichen Horrorcrash mit dem Einsatz für einen RTH .... mkg Klaus ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... ***** | ||||
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