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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
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Verkehrsunfall
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung Einsatzfahrer?18 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)410667
Datum21.06.2007 18:08      MSG-Nr: [ 410667 ]6107 x gelesen
Infos:
  • 21.06.07 BaWü: Wieder Unfall mit Einsatzfahrzeug im Landkreis Esslingen

  • Geschrieben von Klaus Pilgerdas ist m.E. nach nicht nötig, wenn man sich an die geltenden Regelungen hält

    1. abgeschlossene Grundausbildung
    2. bestandener Lehrgang als Maschinist ( ... von wegen Teilnahme ...)
    3. Teilnahme an den regelmäsigen Kraftfahrerbelehrungen (was dokumentiert werden sollte)

    auf freiwlliger Basis

    4. regelmässige Kraftfahrerfortbildung, wie sie oft schon auf Kreisebene angeboten wird ...

    und konsequenterweise niemanden links_vorne sitzen lässt der die Punkte 1-3 nicht lückenlos erfüllt.

    - Wo sind die Punkte 1-3 ausdrücklich und unmissverständlich geregelt?
    - Wer hat diese Regelungen erlassen, mit welchem Geltungsbereich?
    - Inwiefern sollen die Punkte 1-3 die Fahrweise auf einer Einsatzfahrt beeinflussen?
    - In welchen/ wievielen Wehren findet Punkt 4. regelmäßig statt?


    Geschrieben von Michael TiedemannHoffentlich nicht das neue HLF umgelegtNaja, HLF mit 4 Mann Besatzung zum VU auf die BAB? Die Seite übers Fahrzeug wird wohl zufällig verlinkt worden sein.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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