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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411043
Datum24.06.2007 19:29      MSG-Nr: [ 411043 ]21311 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Fakt ist aber auch, dass ohne eine allg. Zulassung im Straßenverkehr die Dachaufsetzer nicht zulässig sind. Meines Wissen hat diese Zulassung für die Feuerwehr noch kein Dachaufsetzer bekommen.

    Ich würde den Dachaufsetzer als Anbauteil bewerten, welches zumindest eine allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) benötigt.

    Ergebnis: Bayern erlaubt das fahren mit zugelassenen Dachaufsetzern, aber es gibt keine mit ABE oder StVZO Zulassung! Wenn ja, dann belehrt mich bitte eines besseren.

    -----------------------

    Ansonsten ist es für mich ein relativ fragwürdiges Schriftstück, da die Herkunft ( Briefkopf der vefassenden Stelle ) nicht zu erkennen ist und auch keine Unterzeichnung oder Bestätigung ( Unterschrift, Aktenzeichen, Stempel ) vorhanden ist.

    Bislang ist nur bekannt, dass es auf der Homepage der Stami als Download bereitgestellt wird!

    Die genaue Quelle würde mich interessieren!

    so long

    Jürgen


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