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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 411051 | ||
Datum | 24.06.2007 20:22 MSG-Nr: [ 411051 ] | 21263 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Fakt ist aber auch, dass ohne eine allg. Zulassung im Straßenverkehr die Dachaufsetzer nicht zulässig sind. Meines Wissen hat diese Zulassung für die Feuerwehr noch kein Dachaufsetzer bekommen. Und? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich würde den Dachaufsetzer als Anbauteil bewerten, welches zumindest eine allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) benötigt. Mit Verlaub, das ist absurd. Wenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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