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RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio411051
Datum24.06.2007 20:22      MSG-Nr: [ 411051 ]21263 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferFakt ist aber auch, dass ohne eine allg. Zulassung im Straßenverkehr die Dachaufsetzer nicht zulässig sind. Meines Wissen hat diese Zulassung für die Feuerwehr noch kein Dachaufsetzer bekommen.

    Und?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIch würde den Dachaufsetzer als Anbauteil bewerten, welches zumindest eine allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) benötigt.

    Mit Verlaub, das ist absurd.
    Wenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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