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Thema | Dachaufsetzer | 91 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 411076 | ||
Datum | 24.06.2007 21:57 MSG-Nr: [ 411076 ] | 21120 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernadette Schedl muss wohl eine Gesetzeslücke sein. Denke, eher so gewollt, vom Gesetzgeber. Die Dinger müssen definitiv keine Zulassung für das spezielle Auto haben, s.a. §22 StVZO. Nur wenn sie für ein Modell speziell hergestellt sind, ist die Verwendung an anderen Fahrzeugen verboten. Und zwar durch den Hersteller. Die Bedienungsanleitungen sind daher zu beachten. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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