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RubrikSonstiges zurück
ThemaDachaufsetzer91 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen411076
Datum24.06.2007 21:57      MSG-Nr: [ 411076 ]21120 x gelesen
Infos:
  • 30.04.07 Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer

  • Geschrieben von Bernadette Schedlmuss wohl eine Gesetzeslücke sein.
    Denke, eher so gewollt, vom Gesetzgeber.

    Die Dinger müssen definitiv keine Zulassung für das spezielle Auto haben, s.a. §22 StVZO. Nur wenn sie für ein Modell speziell hergestellt sind, ist die Verwendung an anderen Fahrzeugen verboten. Und zwar durch den Hersteller. Die Bedienungsanleitungen sind daher zu beachten.

    Gruß,

    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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