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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Trage reinigen und desinfizieren | 20 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 411874 | ||
Datum | 28.06.2007 14:00 MSG-Nr: [ 411874 ] | 7654 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Eschenlohr Alkohol ...bildet explosionsfähige Gemische. Ist ein echtes Problem bei alkoholischen Sprühlösungen. Sind sich nur die Wenigsten darüber bewusst. Da bei Verwendung alkoholischer Sprüh-Desinfektionsmittel die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht generell ausgeschlosen werden kann, sind die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 2152 und der BGR 104 in vollem Umfang anzuwenden. Heisst, es muss eine Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes erfolgen - schriftliche Dokumention(!), selbst, wenn nur einmal im Jahr mit einem alkoholischen Sprühdesinfektionsmittel gearbeitet wird. Tipps dazu gibt es unter anderem bei der BG-Chemie Bevor jetzt einer rummault: ja, es ist aus Haftungsgründen notwendig; nein, es ist relativ einfach zu machen; ja, ich brauche dazu eine "befähigte Person" nach TRBS; nein, der Zeitaufwand ist nicht groß; ja, im Regelfall lassen sich die Gefährdungen durch einfachste Maßnahmen minimieren bzw. vermeiden - nur, genau das(!) muss dokumentiert sein. Übrigens, es gibt auch nichtalkoholische Desinfektionsmittel, die für die Desinfektion im Sprühverfahren zugelassen sind. Hier hilft sicher der zuständige Desinfektor oder das zuständige Gesundheitsamt / Amtsarzt gerne weiter. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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