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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Trage reinigen und desinfizieren | 20 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 412004 | ||
Datum | 28.06.2007 21:25 MSG-Nr: [ 412004 ] | 7669 x gelesen | ||
Geschrieben von Friedo Lücking Ich behaupte, daß eine ernstzunehmende Explosionsgefahr beim Einsprühen einer Trage ausserhalb enger, geschlossener Räume zu vernachlässigen ist. Hängt ganz davon ab, wieviel von dem Mittel du ausbringst ... Praktisch gesehen hast du (vielleicht) recht. Nur leider fordert der Gesetzgeber von deinem Arbeitgeber eine entsprechende Dokumentation ein. Du arbeitest mit brennbaren Flüssigkeiten, also muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen und auch den Explosionsschutz berücksichtigen, nebenbei solltest du von deinem Arbeitgeber in die richtige Handhabung der Mittel eingewiesen sein und ggf. auch über die notwendige "persönliche Schutzausrüstung" verfügen. Für Feuerwehren ist hier der jeweilige Träger (Stadt, Gemeinde, etc) für die Gefährdungsbeurteilungen zuständig. Da du Desinfektor bist, weisst du auch, wie manche Leute vor Ort arbeiten. Viel hilft viel, und wenn der Hersteller schreibt, nur 50 ml pro qm Fläche, steht das ja nur auf dem Papier und schnell ist mal das gesamte Auto innen mit dem Zeug ganz satt eingesprüht und ausgewischt. Manche Leute kommen danach genauso rüber wie der angeblich bekiffte Feuerwehrmann. Geschrieben von Friedo Lücking Mir wäre neu, daß jede Feuerwehr über Hygienepläne verfügt. Autsch ... welche Aufsichtsbehörde bzw. welche Verwaltung / Arbeitgeber hat denn da versagt? Fehlende Betriebsanweisungen - und nichts anderes sind Hygienepläne - stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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