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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen412210
Datum30.06.2007 13:39      MSG-Nr: [ 412210 ]10918 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Geschrieben von Friedo LückingOffenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären.
    Offenbar ist niemand in der Politik in der Lage, die gesetzlichen Bedingungen für den Rettungsdienst SO zu gestalten, dass diese nicht angreifbar sind.

    Wir haben in Deutschland vielfach in ein und dem selben Fachdienst zwei gesetzliche Grundkonstellationen - einerseits eine hoheitliche Aufgabe Bevölkerungsschutz (SEG, Manv-Vorsorge & Co.) und eine GKV-finanzierte Gesundheitsdienstleistung (Rettungsdienst, d.h. Notfallrettung und Krankentransport), die unter den Faktor Fahrdienste fällt. Solange man nicht in der Lage oder auch nicht Willens ist, zumindest die Notfallrettung als öffentlich-hoheitliche Aufgabe zu definieren statt als profane Dienstleistung im Fahrdienstsektor, darf man sich nicht wundern, wenn die Vergabe unter nicht immer nachvollziehbaren Aspekten angreifbar ist.


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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