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Katastrophenschutz
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.

Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.

Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412215
Datum30.06.2007 13:59      MSG-Nr: [ 412215 ]10963 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Natürlich laufen die ManV KOmponenten über das, was fürher KatS hieß und heute viele Namen hat. Aber wenn man mal genau hinsieht, wird die Stellung solcher Komponenten vielfach gefordert oder zumindest erwartet. Also gehören sie für mich dazu. Und was nützen solche Strukturen, wenn sie nicht auch in den Regel-RD eingebettet sind?

    - gleiche Ablaufschemata
    - gegenseitiges Kennen
    u.v.a.m.

    Unter Hintergrunddiensten verstehe ich ergänzende Mittel für den Rettungsdienst, zum Beispiel
    - Zusatzfahrzeuge (personelle und materielle Gestellung)
    - Bereitschaftsdienste bei längeren Einsätzen
    - Absicherung von Feuerwehreinsätzen
    u.v.a.m.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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