Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so... | 30 Beiträge |
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 412247 |
Datum | 30.06.2007 19:56 MSG-Nr: [ 412247 ] | 11110 x gelesen |
Infos: | 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Henning PetersLäuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will.
Bei uns im Ort wird, falls der 1. RTW mit Hauptamtlichen bereits unterwegs ist und ein weiter Einsatz folgt (oder zwei RTW benötigt werden), der zweite RTW durch Ehrenamtliche besetzt.
Zum Teil fahren auch ehrenamtliche Leute zusammen mit den Hauptamtlichen den "Regeldienst" (meist nachts oder am WE), diese werden bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt. Entsprechende qualifizierte Leute, RS oder z.T. RA, sind vorhanden.
Geschrieben von Henning PetersDie Ehrenamtler müssen ja auch noch einen "normalen" Beruf haben, womit sie ihr Geld verdienen.
... das funktioniert genauso gut (oder schlecht) wie bei den FF
Grüße
Magnus
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