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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Maximales Alter von Feuerwehr-Schutzkleidung | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 412514 | ||
Datum | 02.07.2007 17:28 MSG-Nr: [ 412514 ] | 12530 x gelesen | ||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ Wenn zwei Feuerwehren mit ca. 75 Mann und ca. 25 Atemschutzgeräteträger für den Südlichen Tunnelabschnitt des längsten Altbautunnel ( Kaiser-Wilheim-Tunnel ) der Deutschen Bahn AG zuständig sind, sollte eigentlich jeder ( Jeder ) Atemschutzgeräteträger schnellstmöglich mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet sein. Da könnte man dann fragen, ob in den Überlassungsbedingungen auch (personell konkret) geregelt ist, daß die Fahrzeuge jederzeit angemessen besetzt werden können. Ansonsten könnte man auf die Idee kommen und mangels genauerer Vorgaben (wie schaut es denn mit dem Anmarschweg aus?) erstmal den alten dreifachen Personalansatz mindestens für die AGT fordern, die das Fahrzeug besetzen sollen, damit die Tagesalarmsicherheit auch klappt. Dann 9*3=27, 25 habt ihr...QED. btw: Übt ihr regelmäßig Belastungen auf die volle Einsatzdauer der Langzeit-PA? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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