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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbauteile8 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW413279
Datum05.07.2007 14:41      MSG-Nr: [ 413279 ]6779 x gelesen

Geschrieben von Hauke Hammericha) Inwieweit besteht für den Atemschutzgerätewart bzw. Nutzer des Geräts die Pflicht mich über alle Normen, Gesetze etc. für diesen Bereich zu informieren? D.h. mir die entprechende EN, vfdb 0804, PSA-RL etc. zu besorgen obwohl gar nicht oder nur teilweise?

Der Betreiber der Feuerwehr muß für geeignete PSA sorgen und falls erforderlich für die entsprechende Unterweisung der Benutzer.

Im Umkehrschluß: Wenn man Dich nicht über "Fehlbenutzungen" informiert, dann führst Du diese nicht verschuldet herbei, sofern es sich nicht um gängiges Wissen handelt.

Weiter: Für den Feuerwehrbereich sieht die "Verwaltungsvorschrift" FwDV in dieser Hinsicht auch gewisse Kombinationen, z. B. mit Leinenbeutel vor.

Geschrieben von Hauke Hammerichb) Wenn ich mich nur an die GA halte, frage ich mich wie ich dann zu dem Entschluss kommen soll, dass ich keine Rettungsschere etc. an der Begurtung befestigen darf? Kann/Muss man den Herstellern in diesem Fall nicht auch unterstellen, dass sie diese Nutzung der Begurtung mit einkalkulieren müssen, da die Anbauteile schon einige Jahre auf dem Markt sind?


Produktbeobachtungsfehler

Grundsätzlich muß der Hersteller prüfen, ob es für sein Produkt auch gängige Fehlanwendungen gibt (klassisches Beispiel: Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner) und sein Produkt entweder auch für diese Fehlanwendungen sicher gestalten oder entsprechend hinweisen.

Hierbei sehe ich allerdings die angebrachte Kappschere eher als "harmloses" Problem.

Wenn ich mich an die Technik des Rettungs-W in Verbindung mit den PA-Gurten erinnnere und die entsprechenden Normprüfungen für diese Bebäderungen (sinngemäß: erfüllt, wenn das Gerät bei der Verwendung über eine Flaschenfüllung nicht vom Rücken fällt) dann macht mir das viel mehr "Angst".

Geschrieben von Hauke Hammerichc) Somit frage ich mich warum schreibt man das nicht in die Zweckbestimmung oder steht das in einer der Normen/Vorschriften, die ich sich die FW für teuer Geld besorgen darf/muss und ggf. nur Bahnhof verstehe?

Es ist Arbeit...Außerdem ist die Feuerwehr nur ein Markt, es gibt auch noch die Industrie für die das völllig uninteressant ist, die will man damit ja nicht verwirren...

Sieh es einfach andersrum, nämlich von Deiner praktischen Seite: Alles, was nach GA oder GMV nicht verboten ist, ist erlaubt.

Zumindest, solange Dir niemand dienstlich andere Anweisungen aus irgendwelchen Gründen gibt.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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