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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen5 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW413595
Datum06.07.2007 22:16      MSG-Nr: [ 413595 ]4371 x gelesen

Hallo Thomas,

Sven hat vollkommen Recht.
Es wäre nur zu überlegen, ob Ihr nicht einen Pauschalbetrag anstatt den tatsächlichen Verdienstausfall eurer Kameraden festzulegen.
Erfahrungsgemäß bedeutet nicht gleich jeder Einsatz eine Erstattung von Verdienstausfall.
Dafür könnt Ihr aber bei jedem kostenpflichtigen Einsatz Personalkosten verlangen.
Wichtig ist nur:
Beide Systeme gleichzeit geht nicht. Ihr müsst Euch für Eines entscheiden.

MkG

Wolfgang

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