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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen | 5 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 413595 | ||
Datum | 06.07.2007 22:16 MSG-Nr: [ 413595 ] | 4371 x gelesen | ||
Hallo Thomas, Sven hat vollkommen Recht. Es wäre nur zu überlegen, ob Ihr nicht einen Pauschalbetrag anstatt den tatsächlichen Verdienstausfall eurer Kameraden festzulegen. Erfahrungsgemäß bedeutet nicht gleich jeder Einsatz eine Erstattung von Verdienstausfall. Dafür könnt Ihr aber bei jedem kostenpflichtigen Einsatz Personalkosten verlangen. Wichtig ist nur: Beide Systeme gleichzeit geht nicht. Ihr müsst Euch für Eines entscheiden. MkG Wolfgang | ||||
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