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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen in Thüringen | 5 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 413597 | ||
Datum | 06.07.2007 22:27 MSG-Nr: [ 413597 ] | 4421 x gelesen | ||
Nochmal hi, die Freiwilligen bekommen nur etwas, wenn sie Verdienstausfall geltend machen. Bei uns in NRW gibt es hierfür festgelegte Sätze. Wenn ihr pauschle Personalkosten in eurer Satzung ansetzt, werden diese gegenüber dem Gebührerschuldner, unabhängig zum evtl. Verdienstausfall, geltend gemacht. Wie bereits erwähnt ist es zulässig, einen Stundenlohn von 45 DM anzusetzen, ohne eine Kostenrechnung zu erstellen. Und noch eins, egal ob BF oder FF. Die Personalkosten hast du locker durch Ausrüstung, Ausbildung, Fahrtkosten usw. MkG Wolfgang | ||||
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