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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstjahre23 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW413857
Datum08.07.2007 20:03      MSG-Nr: [ 413857 ]7754 x gelesen

Hi Sven,

hast ja tolle Antworten erhalten.

Die Dienstzeiten müssen angerechnet werden, beginnend von der Jugendfeuerwehr aufwärts, wenn man diese Bescheinigen kann.

Das einzigste, was der Stadtbrandmeister machen kann, ist dem Kameraden einen bereits absolvierten Lehrgang noch mal machen zu lassen.

Gruß aus Kerpen

Wolfgang



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