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ThemaKennzeichnung von FW-Pressesprechern46 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen413877
Datum08.07.2007 21:28      MSG-Nr: [ 413877 ]12613 x gelesen
Themengruppe:
  • Pressearbeit

  • Ist das nicht komisch, gestern war ein tragendes Thema die "Regionalisierung" der Fw weil die Kräfte knapp werden, heute reden wir um die wichtigen und erkennbaren "Labersche" aus den gleichen Reihen.

    Wirklich knapp sind Feuerwehrangehörige im Allgemeinen nicht- angeblich haben wir ja rund 1,3 Mio. davon. Nach Abzug von Karteileichen, Doppelzählungen und Leuten, die allenfalls für Schuttmuldenkommandos taugen, düfte sich diese Zahl zwar stark reduzieren - ausreichen würden sie allemal. Das Problem ist jedoch der Primäreinsatz innerhalb der Hilfsfrist, denn da fehlen sicherlich nicht selten Kräfte.


    Die Fw sollen erstmal ihre Pflicht tun und die ist anstrengend genug, derweil hat halt auch die Presse zu warten.

    Im Grundsatz gebe ich dir Recht aber dennoch gilt:

    „Wartende Journalisten sind gefährlich, vergeblich wartende Journalisten sind noch gefährlicher. Am gefährlichsten aber sind vergeblich wartende Journalisten, die untereinander Informationen austauschen." (Winston Churchill)

    Ein Pressesprecher ist meines Erachtens eine sinnvolle Funktion und es kann auch nicht schaden so jemanden zur Verfügung zu haben falls man ihn denn dann mal wirklich braucht. Doch dafür muß diese Person auch an der richtigen Stelle der Hirarchie aufgehängt sein und zudem noch die notwendigen fachlichen und persönlichen mitbringen. Dies ist jedoch nur selten der Fall. Nicht wenige der derzeit unter diesem Titel agierenden Personen dienen allenfalls dazu die eigenen Tätigkeiten zu dokumentieren und/oder dem Lokalblatt kosten zu ersparen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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