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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen414038
Datum09.07.2007 16:11      MSG-Nr: [ 414038 ]12010 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Kevin Schneider Hallo,

Ich habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist.
Meine Frage:

Zu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich?Darf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken?


im schönen Hessenland ist Verkehrslenkung keine Aufgabe der Feuerwehr. Sollte mich wundern (und wäre mir neu), wenn das in RLP anders wäre. Auskunft gibt im Zweifelsfall das entsprechende Brandschutzgesetz.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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