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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Aufgaben und Spezialfahrzeuge | 2 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 414043 | ||
Datum | 09.07.2007 16:32 MSG-Nr: [ 414043 ] | 3846 x gelesen | ||
Ich kann hier nur das Konzept für Rheinland-Pfalz darlegen, ich denke aber das es in anderen Bundesländern ähnlich ist. Geschrieben von Alexander Moshe Ist das in DE auch so geregelt, oder ist jede Gemeinde selber für Gefahrengut-Einsätze zuständig? Bei uns sind die Landkreise für die Aufstellung der Gefahrstoffzüge zuständig. In unserem Fall sind die vom Kreis beschafften Fahrzeuge auf verschiedene Wehren im Landkreis verteilt und arbeiten ihre Einsätze im Rendezvous-Verfahren ab. Jede Verbandsgemeinde hält allerdings Ausrüstung für den Ersteinsatz vor (sollte zumindest). Unterstützung durch andere Wehren, sei es personell oder materiell kann im Prinzip jeder Einsatzleiter vor Ort anfordern, egal von welcher Feuerwehr er stammt. Wenn ich als Gruppenführer einer TSF-Wehr der Meinung bin das ich an der Einsatzstelle 3 DLKs und noch 50 FA benötige, dann kann ich die anfordern. Das sollte ich aber im Zweifelsfall gut begründen können. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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