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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaFeuerwehrschutzhelm vs. Waldarbeiterhelm22 Beiträge
AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein414200
Datum10.07.2007 09:36      MSG-Nr: [ 414200 ]7884 x gelesen

Hallo,

es gilt für uns nicht nur die UVV "Forsten", sondern auch die UVV "Lärm", und die ist gewaltig verschärft worden.
Vergiss bitte auch nicht, dass Schädigungen am/im Ohr irreversibel sind!
Der Lärmpegel einer Motorsäge liegt bei 113 dB oder so? Das hält ein Ohr nicht wirklich aus. Die Schädigung tritt dann mit Sicherheit weitaus früher ein als nach einem ganzen Arbeitstag.

Ein Motorsägenführer ist alleine aufgrund des Lärmpegels schon mal "alleine auf der Welt", aber hier geht es i.d.R. nicht darum, so schnell wie möglich einen Brennholzstapel hinzuzaubern, sondern sicher zu arbeiten. Baumbeurteilung, Rückweichen vorbereiten, Sicherheit herstellen, das alles geht nicht in Sekunden. Da kann der Sägenführer nach einem Schnitt auch von sich aus mal Kontakt mit der Außenwelt aufnehmen, Sichtkontakt zu einem zweiten herstellen etc. Und die Säge kann zwischendurch auch abgestellt werden, dann wird sie halt nach einer Besprechung/erneuten Lagebeurteilung wieder angeworfen.

Bei unserer Ausbilderschulung an der Forstschule ist insbesondere auf den Gehörschutz SEHR VIEL Wert gelegt worden.

Gruß

Jan

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