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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBereitschaftszeit Rettungsdienst nach TVÖD7 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W414829
Datum12.07.2007 22:13      MSG-Nr: [ 414829 ]8317 x gelesen

Geschrieben von Jan Osnabrüggesofern Ihr Retter beim Kreis (TVöD-VKA) seid, gilt unmittelbar der Anhang B zum § 9 TVöD. Es bedarf somit nicht einmal einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung. Bereitschaftszeiten müssen lediglich im erheblichen Umfang anfallen.
Recht herzlichen Dank an die Vertreter der Gewerkschaft die das unterschrieben haben.

Geschrieben von Jan OsnabrüggeDies bedeutet, Ihr seid zwar anwesend und wartet auf die Dinge, die da so kommen können.
Und da ich ja nur "anwesend" bin bekomm ich auch nix dafür - logisch.
Geschrieben von Jan OsnabrüggeLeider sind die Formulierungend des TVöD für den Rettungsdienst nur mäßig gelungen.
Nö, nicht mal annähernd. Noch einmal, dank an die Gewerkschaft.
Gruß
Andreas



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