| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Retter in der Falle | 5 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 414856 | ||
| Datum | 12.07.2007 23:25 MSG-Nr: [ 414856 ] | 4464 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Jürgen Graf Aber ein guter Satz zu Thema Verantwortung der Feuerwehr im Zusammenhang mit einer zugeparkten Straße: "somit ist die Feuerwehr vielleicht unverschuldet Schuld am Tod von Menschen" Der Satz in der Form ist ja mal völliger Bullsh**! Man kann nicht unverschuldet Schuld an etwas sein. Wenn jemand falsch parkt, ist der möglicherweise Schuld und kann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Die Feuerwehr sicher nicht. Unter normalen Umständen ist es (zum Glück) ohnehin sehr schwer, überhaupt ein eventuelles Verschulden der Feuerwehr festzustellen, denn das ursächliche Ereignis (Feuer, Unfall etc.) wurde nicht von der Feuerwehr gesetzt, bis auf seeehr seltene Ausnahmen s. Beitrag von Bräutigam heute! Gruß Sven | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|