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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaRetter in der Falle5 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW414856
Datum12.07.2007 23:25      MSG-Nr: [ 414856 ]4464 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Jürgen GrafAber ein guter Satz zu Thema Verantwortung der Feuerwehr im Zusammenhang mit einer zugeparkten Straße: "somit ist die Feuerwehr vielleicht unverschuldet Schuld am Tod von Menschen"

Der Satz in der Form ist ja mal völliger Bullsh**!
Man kann nicht unverschuldet Schuld an etwas sein.
Wenn jemand falsch parkt, ist der möglicherweise Schuld und kann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Die Feuerwehr sicher nicht.

Unter normalen Umständen ist es (zum Glück) ohnehin sehr schwer, überhaupt ein eventuelles Verschulden der Feuerwehr festzustellen, denn das ursächliche Ereignis (Feuer, Unfall etc.) wurde nicht von der Feuerwehr gesetzt, bis auf seeehr seltene Ausnahmen s. Beitrag von Bräutigam heute!

Gruß
Sven



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