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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Einsatzkurzprüfung mit Bodyguard II | 13 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 415205 | ||
Datum | 14.07.2007 15:38 MSG-Nr: [ 415205 ] | 10736 x gelesen | ||
Geschrieben von Fabian Keser Die Chips lagern wir bei der Atemschutzüberwachung, falls sie mal gebraucht werden. Wann werden die Chips denn bei euch mal gebraucht ? Also bei uns werden die bei jedem Brandeinsatz gebraucht und auch der Atemschutzüberwachung übergeben. Ich würde dir vorschlagen die Einsatzkurzprüfung inklusive Hochdruckdichtprüfung so durchzuführen wie sie von der Firma Dräger erklärt und gefordert wird. Warum ? ganz einfach, der Bodyguard II speichert ja jeden Tastendruck in der Logdatei, sollte es vielleicht mal (hoffentlich nicht) zu einem tödlichen Unfall im Bereich Atemschutz kommen, wird der Staatsanwalt sich dieses Logfile garantiert geanz genau anschauen. Wenn dann hier festgestellt wird, dass die Prüfung nicht wie sie der Hersteller beschreibt durchgeführt wurde, habt ihr da schon ein Problem. Und die Prüfung so durchzuführen wie man es bei Dräger gesagt bekommt, kostet effektiv nicht mehr Zeit als wenn man die Kurzvariante mit Falsche auf macht. Wenn du mal sehen willst, wie so eine Logdatei aufgebaut ist, kannst du dies gerne auf unserer Homepage unter Atemschutzüberwachungsprotokoll von Dachstuhlbrand tun. Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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