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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten | 26 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 415265 | ||
Datum | 15.07.2007 00:57 MSG-Nr: [ 415265 ] | 11884 x gelesen | ||
Nabend, Geschrieben von Peter Schmid Diese Dummfugregel gibts aber auch nur bei Feuerwehrs. das ist beileibe keine "Dummfugregel". Hintergrund ist, dass bei völliger Entleerung und anschließender Abkühlung ein Unterdruck in der Flasche entsteht. Wenn die Flasche dann geöffnet wird, strömt ungereinigte und ungetrocknete Umgebungsluft hinein. Die Flasche muss dann innen getrocknet werden. Das ist alles und geschieht m.W. aus Gründen des Korossionsschutzes. Insofern wäre das durchaus auch für Sporttaucher etc. interessant, nur interessiert es da wohl keinen... Geschrieben von Peter Schmid enn wir mit einem 50-Pers.-Bus eine Tauchausfahrt machen, würde alleine die in den mitgeführten Flaschen enthaltene Luft ein Mehrgewicht von rund 240 kg ausmachen. Desweiteren wären etliche verkehrsrechtliche Aspekte zu beachten, wenn die gefüllten Flaschen in den Bus gepackt werden. IIRC ist ein geringer Überdruck durchaus zulässig, ohne die einschlägigen Gefahrgutvorschriften zu tangieren. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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