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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestellter Kommandant | 5 Beiträge | ||
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 415413 | ||
Datum | 16.07.2007 07:38 MSG-Nr: [ 415413 ] | 4685 x gelesen | ||
Hallo, soweit mir geläufig, handelt es sich hierbei um die kommissarische Ausübung einer Funktion. Dies ist auf maximal 2 Jahre begrenzt. Für die Kommandanten ist prinzipiell der Bürgermeister als "Chef von der Feuerwehr" zuständig, da kommunale Aufgabe. Im Zweifel einfach mal die nächsthöheren Institutionen (Dienstaufsichtsbehörden) einschalten. Das könnten sein: Kreisbrandmeister (bei Euch in Bayern wohl Kreisbrandrat oder -inspektor), Brandschutzdienststelle des Landkreises, Kommunalaufsicht usw. Achso: Erfüllt der "Übergangskommandant" die notwendigen Qualifikationen ? Er darf max. eine Qualifikation unter der geforderten sein, um das Amt auszuüben. Diese Auffassung variiert aber auch ... Für die Wahlen des Kommandanten schau mal in Eure örtliche Feuerwehrsatzung, dort sollte das geregelt sein, auch die Fristen für Neuwahlen (wie in diesem Fall). Grüße, LM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | ||||
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