News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Inhalte der Dienstvorschriften | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 416162 | ||
Datum | 20.07.2007 21:11 MSG-Nr: [ 416162 ] | 9291 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Weil der nicht bundeseinheitlich genormt ist ... muss er das denn wirklich sein? Mal ganz provokativ: Kann man es einer Wehr übel nehmen, wenn sie sich nur sehr sporadisch z.B. mit TH-VU beschäftigt, wenn sie an keiner Durchgangsstrasse liegt, der letzte entsprechende Einsatz zig Jahre zurückliegt und vielleicht nicht mal ein "wirklicher" Einsatz war? Kann man es dieser Wehr übel nehmen, wenn sie sich nicht mit der FwDV 500 beschäftigt? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|