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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Inhalte der Dienstvorschriften | 13 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 416163 | ||
Datum | 20.07.2007 21:16 MSG-Nr: [ 416163 ] | 9266 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fleschhut Kann man es dieser Wehr übel nehmen, wenn sie sich nicht mit der FwDV 500 beschäftigt? Definiere Beschäftigt .. Solange GAMS funzt und eine Qualifizierte Rückmeldung erfolgt ist doch alles ok. Aber wenn dann das "Brandmeister-Huber-Gedächtniss-ABC-Konzept" greift, das falschj und überholt ist und die Lage noch schlimmer wird als sie war dann tauchen die Fragen auf "Das stand doch in der Vorschrift". Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | ||||
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