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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Inhalte der Dienstvorschriften | 13 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 416173 | ||
Datum | 20.07.2007 21:57 MSG-Nr: [ 416173 ] | 9212 x gelesen | ||
Hallo, ob das nun Untervorschriften oder Anlagen sind ist für die Wirkung - nämlich, dass die letzten x Seiten (oder wahlweise alles) nicht gelesen werden - gleich. Sicher können wir so ein Werk erstellen. Für alle Fälle können wir dann auch noch bei Y-Tours abschreiben und das selbstständige Einleiten von Schwimmbewegungen bei einer Wassertiefe von 79,473 cm einfordern. Vielleicht braucht man es mal. Meiner Meinung nach ist der TH-Einsatz ein breites Gebiet und deshalb sollten wir vielleicht drüber nachdenken, ob wir nicht ähnlich wie bei der Brandbekämpfung das ganze in zwei Teile teilen. Das wäre dann im Sinne von FwDV X: Grundtätigkeiten - technische Hilfeleistung (in diese nehmen wir "Bausteine" auf, aus denen wir unsere Maßnahmen zusammensetzen, ähnlich wie "Schlauchverlegen" und "Standrohr setzen" FwDV Y: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz müsste sich dann nur noch mit allgemeinen Sachverhalten beschäftigen, ähnlich wie der Entwurf das jetzt schon macht. Grüße Micha | ||||
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