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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Filtergeräte | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 416448 | ||
Datum | 22.07.2007 14:01 MSG-Nr: [ 416448 ] | 4029 x gelesen | ||
Geschrieben von Gunnar Fischer Ich möchte diese Frage daher nicht wieder stellen. Jedoch las ich neulich, die Quelle kann ich leider nicht mehr benennen, dass bei einem oder mehreren Löschfahrzeugtypen Flilteratemschutzgeräte zur standardmäßigen Beladung gehören. das konnte ich mal vor Jahren bei der Normung einzelner Fahrzeuge über das Einspruchsverfahren erreichen (meiner Erinnerung nach z.B. TSF und TSF-W). Leider haben die Verbände und Länder das Ding dann aus Kostengründen (!) gekippt, jetzt ist es nur noch Wunschbeladung (d.h. "in Klammern"), aber wenigstens immer noch erwähnt. Machen kann das also jeder, wenn er will, sollte man dann aber auch! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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