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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen | 416734 | ||
Datum | 23.07.2007 22:33 MSG-Nr: [ 416734 ] | 8045 x gelesen | ||
Hallo, selten, aber dennoch mal ein Kommentar zu diesem Threat : Geschrieben von Christi@n Pannier Geschrieben von Fabian Kunz Wenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert. Richtig. Er spendet nämlich überhaupt nicht. Es wurde eine Arbeitsleistung unentgeldlich zur Verfügung gestellt, das ist keine abzugsfähige Spende. -------------------------------------------------------------------------------- Das ist auf alle Fälle als Sachspende zu verbuchen und eine entsprechende "Zuwendungsbescheinigung" (um mal den richtigen Begriff zu nennen) kann ausgestellt werden. Dabei ist es sogar von Vorteil, wenn eine ordentliche Rechnung von dem entsprechenden Unternehmen vorliegt. Quelle aus Schulung: Finanzbehörden Bonn Viele Grüsse Christian Dexler ACHTUNG !!! Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer. Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen. | ||||
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