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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ? | 19 Beiträge | ||
| Autor | Adri8an 8S., Pfaffenhofen / Bayern | 416876 | ||
| Datum | 24.07.2007 15:58 MSG-Nr: [ 416876 ] | 4995 x gelesen | ||
Guten Tag, noch was für die alles-ganz-genau-Fraktion. Beim genauem Lesen der FWDV 1 bin ich auf der Seite 122 über folgendes gestolpert: "Geräte zum Halten sind: -alle Geräte die zum Auffangen verwendet werden () Stehen diese Geräte nicht zur Verfügung, so können auch -der Feuerwehr-Haltegurt und -die Feuerwehrleine eingesetzt werden." Also heisst für mich bei uns: Wir haben Geräte zum Auffangen (AbstuSi) zur Verfügung->nix mehr Halten mit Gurt und Leine. Oder lese ich das irgendwie zu streng? Weil irgendwie habe ich noch nie einen richtigen Hinweis auf diesen Teil mitbekommen... Mit besten Grüßen Adrian Schratt | ||||
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