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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ?19 Beiträge
AutorAdri8an 8S., Pfaffenhofen / Bayern416876
Datum24.07.2007 15:58      MSG-Nr: [ 416876 ]4995 x gelesen

Guten Tag,
noch was für die alles-ganz-genau-Fraktion. Beim genauem Lesen der FWDV 1 bin ich auf der Seite 122 über folgendes gestolpert:
"Geräte zum Halten sind:
-alle Geräte die zum Auffangen verwendet werden ()

Stehen diese Geräte nicht zur Verfügung, so können auch
-der Feuerwehr-Haltegurt und
-die Feuerwehrleine
eingesetzt werden."

Also heisst für mich bei uns: Wir haben Geräte zum Auffangen (AbstuSi) zur Verfügung->nix mehr Halten mit Gurt und Leine.
Oder lese ich das irgendwie zu streng? Weil irgendwie habe ich noch nie einen richtigen Hinweis auf diesen Teil mitbekommen...

Mit besten Grüßen
Adrian Schratt



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