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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ? | 19 Beiträge | ||
| Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 416921 | ||
| Datum | 24.07.2007 20:52 MSG-Nr: [ 416921 ] | 5009 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino die Wahrheit zu schreiben? Welche? Die, dass man wenn man nicht gerade wie zB ich, jung, ungebunden ist, einen schicht-freien Job und keine weiteren "Hobbies" hat und in gewisser Weise verrückt ist, der Ausbidungsufwand für den Universalfeuerwehrmann mit reinen Standardübungsdiensten für alle schlichtweg nicht zu packen ist und auch die Zusatztermine ganz schön aufs Freizeitkonto schlagen und man dafür genau nichts bekommt ("ausser" einer hoffentlich guten Ausbildung und vielleicht das Stück Wissens und Technikvorsprung das einem eines Tages mal den Hintern rettet)? Wo muss ich unterschreiben? Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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