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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich3 Beiträge
AutorThor8ste8n H8., Ostwestfalen-Lippe / NRW417125
Datum25.07.2007 22:24      MSG-Nr: [ 417125 ]4036 x gelesen

Dazu aktuell aus NRW, genauer aus Bielefeld:

Aus den Lokalnachrichten "Radio Bielefeld":
25. Juli Urteil im Feuerwehrstreit

Im Kampf um Freizeitausgleich für geleistete Überstunden haben Bielefelder Feuerwehrleute vor dem Mindener Verwaltungsgericht nur einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hat ihnen rückwirkend von Oktober 2005 an einen Freizeitausgleich von sieben Stunden im Monat zugesprochen. Die Feuerwehrmänner wollten ursprünglich 24 Stunden im Monat erstattet haben, und das rückwirkend ab Januar 2002. Deswegen hatten sie gegen die Stadt Bielefeld in Minden geklagt. Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2005.



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Feuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt