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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich3 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW417128
Datum25.07.2007 22:41      MSG-Nr: [ 417128 ]3925 x gelesen

Auch wenn es schon etwas älter ist:
Ein Kollege der Berufsfeuerwehr Hannover erstreitet 48-Sundenwoche

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Feuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt