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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fachkarrieren?, war: Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 417135 | ||
| Datum | 26.07.2007 00:46 MSG-Nr: [ 417135 ] | 10986 x gelesen | ||
Scheiß Spätschicht. Ich krieg wieder nix mit... Geschrieben von Stefan Brüning Tja, das Problem ist dabei nur, dass einige selbsternannte (!) Praktiker eine extreme Antipathie gegen Fachliteratur und externe Informationen haben. Dann sollen diejenigen sich dann aber nicht ans Bein gepinkelt fühlen, wenn man ihre "Weisheiten" zum Thema widerlegen kann... Geschrieben von Stefan Brüning Ich habe, wenn ich in einigen Bereichen Veränderungen anstoßen wollte, des öfteren mal auf Literatur oder andere frei verfügbare Quellen verwiesen. Von einigen FA (auch Führungskräften) wurde dann nur ein "die Theoretiker haben doch eh keine Ahnung" oder "Du mußt auch wieder alles zerreden" entgegnet, ohne sich mit dem Vorschlag ernsthaft zu beschäftigen. Habe ich bisher noch nicht erlebt. Veränderungen/Neuerungen werden eigentlich recht offen angenommen! Gerade im Atemschutzsektor durften wir AGWs die letzten beiden Jahre einiges umkrempeln (Doku, ASÜ, Rettungsset,..) Wir haben da schon einen gewissen Spielraum- natürlich immer in Absprache mit den FüKr. Geschrieben von Stefan Brüning Wenn dann später der gleiche Vorschlag von einem "Praktiker" kam, dann war das eine ganz tolle neue Idee, auf die die böööösen Studenten/Studierten ja nicht kommen würden. :-( Das würde ich demjenigen persönlich nehmen... Geschrieben von Stefan Brüning Allerdings merke ich mittlerweile auch eine Verbesserung und es gibt immer mehr Leute in der Feuerwehr (überall!), die sich fachlich und hochwertig mit Themen auseinander setzen - und das jenseits vom Bauchgefühl. Wie du richtig sagst- sowas sollte unterstützt werden, denn genau dieses Personal muss man halten! MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | ||||
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