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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fachkarrieren?, war: Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 417185 | ||
| Datum | 26.07.2007 12:07 MSG-Nr: [ 417185 ] | 10925 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Zeig mir den Bürgermeister, der Gerät für die Nachbargemeinde kauft. Wie wäre es denn wenn sich die Gemeinden vertraglich über die Zahlungsmodalitäten für solche Fzg einigen würden?(Auch mehrere Gemeinden) Hier werden ganze Feuerwehren fusioniert und das wird alles vertraglich geregelt. Meist als pro Kopfbeitrag(Ja, auch Unterhalt, etc.) Geschrieben von Anton Kastner Bei uns schon lange geschehen. Ab Alarmstufe 2(Mittelbrand) und Alramstufe 5(mittlere THL) sind mindestens 2 Stützpunktfeuerwehren zu alarmieren. Übt ihr auch mit denen gemeinsam? Zusammenarbeit bedeutet für mich IMO mehr als nur dazu alarmieren. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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