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ThemaFachkarrieren?, war: Feuerwehrgurt zulässige Anwendungsbereiche ?57 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY417201
Datum26.07.2007 12:50      MSG-Nr: [ 417201 ]10937 x gelesen

Geschrieben von -Christian DüsingWer hat das festgelegt?
Auf Verbandsgemeindeebene lässt sich sowas ja noch leicht regeln, aber zwischen unabhängigen Verbandsgemeinden kommt es auf die Motivation der betreffenden Führungen an.


Das wurde bei uns vom Kreisbrandrat festgelegt und gilt für den ganzen Landkreis. Ich denke, das ist aber in ganz Bayern die Regel.

Übrigens, wir üben dann auch ab und zu (vielleicht etwas selten) zusammen. Bei Einsätzen mit mehreren Feuerwehren hat´s noch nie größere Probleme gegeben.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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