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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder - Einbauvorschriften37 Beiträge
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP417587
Datum28.07.2007 12:37      MSG-Nr: [ 417587 ]17094 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierDas ist zwar grundsätzlich so, kann aber in bestimmten Einbausituationen ein fataler Fehler sein.
Wann zum Beispiel?

Geschrieben von Christi@n PannierKlingt nach einem selbstschließenden Feuerschutzabschluß. Und dann wäre das auch richtig so.
Da ist nix selbstschließend, ist ein uraltes Haus mit noch älteren garantiert Rauchdurchlässigen Türen. Ist so eine Art Bauernmuseum um die Jahrhundertwende.

Ich bleibe dabei, dass der Elektriker nur zu bequem war, die Dinger an die Decke zu montieren.
Außer den Einbauanleitungen des Herstellers keine Vorschriften? Knn ich irgendwie nicht glauben...

Geschrieben von ---LBauO--- §44
(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Ist es damit nicht beantwortet?



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