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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 417608 | ||
Datum | 28.07.2007 14:17 MSG-Nr: [ 417608 ] | 17040 x gelesen | ||
Die erste Frage ist: Warum hängen da Melder? Die hier zitierite Vorschrift betreffend der Rauchwarnmelder in Wohnräumen scheidet m.E. aus. Die nächste Frage wäre: Was machen die Melder? Über eine BMZ die Feuerwehr alarmieren? Einen hausinternen Alarm auslösen? Nur eigenständig hupen? Aber zurück zu "warum"? m.E. gibt es drei Möglichkeiten a) Weil es die Versicheurung fordert bzw. bei Einbau eine Nachlaß gewährt b) Weil es der VB gefordert hat c) Weil der Gebäudeeigentümer das selbst so entschieden hat Bei a) und b) die Fragen, die das angeordnet/ abgenommen haben. Hierfür gibt es i.d.R. klare Einbauvorgaben (z.B. VdS bei der Frage Versicherungen), was, wo, wie. Bei c) kann der Eigentümer machen, wie er lustig ist. Er kann die Dinger auch auf dem Boden fest schrauben. Bringt dann zwar nix, ist aber egal. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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