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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Pete8r H8., Hamburg / Hamburg | 417610 | ||
Datum | 28.07.2007 14:38 MSG-Nr: [ 417610 ] | 17153 x gelesen | ||
Aber klar doch gibt es einteutige Vorschriften und Richtlinein zu Planung, Installation, Instandhaltung, Wartung und Instandsetzung solcher Anlagen !! Dafür haben DIN/VDE Vorschriften erlassen (Gesetzeskraft), VdS Prüf- und Installationsrichtlinien, DBIt Installationsrichtlinien etc. Grundsätzlich dürfen Türfeststellanlagen und Brandmeldeanlagen (Heimrauchmelder ist nichts von beiden) nur noch durch Installationsbetriebe mit Zusatzqualifikation installiert, gewartet und Instandgesetzt werden. Nicht jeder Strippenzieher, Tischler oder Schlosser der meint etwas davon zu kennen darf mehr errichten damit nicht so´n Mist wie beschrieben dabei rauskommt. Siehe hier als Beispiel http://www.effeff.de/relaunch/index.php?action=download&id=338 Alles andere hier geschriebene ist schlicht UNSINN ! Grüße aus HH Peter | ||||
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