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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Pete8r H8., Hamburg / Hamburg | 417625 | ||
Datum | 28.07.2007 16:13 MSG-Nr: [ 417625 ] | 17070 x gelesen | ||
Soviel noch zum rechtlichen: http://www.von-grambusch.de/Vorschriften/VDE0022.htm Ihr könnt es drehen und wenden, dürft ja gern machen und denken was und wie Ihr wollt, ein Gutachter und auch der Mann in der schwarzen Robe werden Euch im Streitfall eines Besseren belehren. Die fachliche Frage von Mike dürfte für seinen Fall ausreichend beantwortet sein. PS Ich war ca. 20 Jahren in der Sicherheitstechnik tätig, habe 2 Errichter-Betriebe aufgebaut und geleitet sowie auch ausreichend Erfahrung mit Gutachtern und Gerichten machen dürfen. Schöndes WE Grüsse aus HH Peter | ||||
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