News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie persönlich ist persönliche Ausrüstung?27 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417769
Datum29.07.2007 16:13      MSG-Nr: [ 417769 ]9197 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerSo ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter.

Oh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen!
Wer z.B. im Fahrzeugschein steht muss nicht zwingend der Halter geschweige denn der Eigentümer sein. Selbst der im Fahrzeugschein stehende Halter und Fahrer eines KFZ muss nicht der Eigentümer sein, weil er z.B. sein Auto per Kredit finanziert hat und das Fahrzeug Sicherungsübereignet wurde.

Besitzer= tatsächliche Sachherrschaft (kann sein z.B. der Eigentümer selbst, Mieter etc.)
Eigentümer= rechtliche Sachherrschaft (er bestimmt was mit der Sache passiert)
Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer).

Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, ... ich glaub wir widmen uns lieber wieder der Feuerwehr ;-)

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.110


Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt