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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417769 | ||
Datum | 29.07.2007 16:13 MSG-Nr: [ 417769 ] | 9197 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer So ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter. Oh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen! Wer z.B. im Fahrzeugschein steht muss nicht zwingend der Halter geschweige denn der Eigentümer sein. Selbst der im Fahrzeugschein stehende Halter und Fahrer eines KFZ muss nicht der Eigentümer sein, weil er z.B. sein Auto per Kredit finanziert hat und das Fahrzeug Sicherungsübereignet wurde. Besitzer= tatsächliche Sachherrschaft (kann sein z.B. der Eigentümer selbst, Mieter etc.) Eigentümer= rechtliche Sachherrschaft (er bestimmt was mit der Sache passiert) Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer). Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, ... ich glaub wir widmen uns lieber wieder der Feuerwehr ;-) Gruß Sven | ||||
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