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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 417814 | ||
Datum | 29.07.2007 18:12 MSG-Nr: [ 417814 ] | 17054 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike Was kann die Feuerwehr denn aus dieser Dirkussion mitnehmen? Um es nochmal zusammenzufassen: Wenig - wenn es nur um Rauchwarnmelder für den Heimbedarf geht, reicht das Wissen aus Faltblättern etc. aus. Das können wir als abwehrender Brandschutz auch weitergeben ohne damit Schaden zu produzieren. Wenn es um vorbeugenden Brandschutz geht: gar nichts...weil üblicherweise das Wissen des abwehrenden Brandschutz absolut nicht ausreicht - reicht ja oft schon nicht für die Kernaufgabe "Abwehrender Brandschutz"! Früher hielt man sich buchstabengetreu an Gesetzte , Verordnungen, Normen. Heutzutage wird ein BrandschutzKonzept erstellt, für dessen Inhalt eben der Gutachter verantwortlich ist. Üblicherweise benutzt der auch Teile von Vorschriften.... Die VDS-Richtlinie 2095 zeigt , wie normalerweise eine BMA konzipiert wird - da ist eben auch in Giebeln oder bei sonnendurchfluteten Glaskonstruktionen das Problem des Wäremstaus beschrieben. Wo sich aber Wärme an der Decke staut, kommt auch kein Rauch hin... Allerdings ist die VDS -Richtlinie eben eine von viele Möglichkeiten ein Lösung zu finden. Ob das Objekt jetzt richtig oder falsch geschützt wird, kann man nur nach Durcharbeiten des Brandschutzkonzepts rausfinden - wahrscheinlich auch nur mit Hildfe eines Fachmanns. Gruß LP Grüße Lüder Pott | ||||
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